Hilfe für Hinterbliebene in Bestattungsinstituten

Welche Funktion hat das Bestattungswesen?

by Jeanne Lee

Das Bestattungswesen ist ein krisenfester Wirtschaftszweig. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Friedhofsbestattung müssen alle Verstorbenen auf einem konfessionellen oder freien Friedhof beerdigt werden. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Angehörigen die Urnen mit nach Hause nehmen.
Um das Bestattungsunternehmen zu beauftragen, werden verschiedene Dokumente benötigt. Bei ledigen zu bestattenden Personen fordert der Bestatter den Personalausweis und die Geburtsurkunde an. Ist der Verstorbene verheiratet, kommt die Heiratsurkunde im Original dazu. Früher war ein Familienbuch üblich, in dem die Angehörigen alle Dokumente sofort finden konnten. Oft handelt es sich bei den Verstorbenen um Witwen oder Witwer. Dann wird zur Beantragung der Sterbeurkunde des Beizusetzenden auch die Sterbeurkunde des bereits zuvor Verstorbenen benötigt. Bei einem geschiedenen Erblasser wird statt der Sterbeurkunde des anderen ehemaligen Partners das Scheidungsurteil verlangt. Auf dieser Basis beschafft das Bestattungsinstitut beim Einwohnermeldeamt die aktuelle Sterbeurkunde. Da von diesem Dokument mehrere Originale benötigt werden, sollte der Bestatter diese in einem Vorgang sofort beantragen. Ein Original benötigt beispielsweise das Amtsgericht, um den Erbschein zu erlassen. Weitere Versionen gehen an die Krankenkasse, die Rentenstelle und die Banken.

Nach dem Eintritt des Todesfalles gibt es im Bestattungswesen klare Regeln. So hat der Angehörige oder sein Beauftragter einen Arzt zu verständigen, der den Toten untersucht und dann den Totenschein ausstellt. Gibt es einen hinreichenden Verdacht, dass der Verstorbene nicht eines natürlichen Todes gestorben ist, muss er die Kriminalpolizei einschalten.

Im Anschluss hat der Angehörige vierundzwanzig Stunden Zeit, um einen Bestatter mit der Abholung des Leichnams zu beauftragen. Rechnet er bereits im Vorfeld wegen einer schweren Krankheit mit dem Tod des Erblassers, kann er zuvor von einigen Bestattern Angebote einholen.

Das Bestattungswesen kennt verschiedene Arten von Beerdigungen. Es handelt sich meistens um Komplettpakete, die an die individuellen Bedürfnisse der Trauenden angepasst werden. Grundsätzlich sollten die Preise transparent sein und auch mit den Vorgaben der Sterbegeldversicherung übereinstimmen. Darin sind sowohl der Sarg, die Urne als auch alle sonstigen Ausgaben enthalten. Wichtige Posten sind dabei stets die Beisetzung- und Friedhofsgebühren.

Die Feuerbestattung beinhaltet die Beisetzung in einer Urne, die der Bestatter entweder anonym oder teilanonym beerdigt. Während bei einer anonymen Bestattung nichts mehr auf die Grabstelle hindeutet, wird bei der teilanonymen Beisetzung eine Gedenktafel auf einer zentralen Stele angebracht. Die Erdbestattung findet im Bestattungswesen in einem Sarg statt, der an einer Grabstelle versenkt wird. Hier erinnert ein Grabstein an den Verstorbenen. Einige wählen hingegen die Seebestattung, bei der der Verstorbene zuerst in einem normalen Sarg im Krematorium verbrannt und seine sterblichen Überreste danach auf der Ostsee verteilt werden. Auf dem Schiff findet nur ein kleiner Teil der Trauergemeinde Platz. Die entstehenden Kosten rechnet der Bestatter mit der Sterbegeldversicherung ab. Zuvor benötigt er jedoch eine Vollmacht des Erben. Verbleibt noch ein Guthaben zugunsten der Erbschaft, zahlt er dieses dem Auftraggeber aus.

Wenn Sie mehr Informationen zu Bestattungen benötigen, können Sie die Website von Städtisches Bestattungswesen Meißen GmbH Krematorium besuchen. 

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